C128 NetLex

Commodore 128 Bedienungshandbuch
Commodore 128 System Guide



DVERIFY-Befehl

Format:
DVERIFY  Dateiname[,DLaufwerk][,UGerät]

Zweck:Vergleicht ein Programm im Hauptspeicher byteweise mit einer Programmdatei auf einer angegebenen Diskette.

Dateiname  Eine Zeichenkettenkonstante in Anführungsstrichen (") oder eine -variable in Klammern () mit einer Länge von bis zu 16 Zeichen, die den Programmdateinamen bezeichnet.

Laufwerk  Ein ganzzahliger Wert von 0 oder 1. Voreingestellt ist hier 0.

Gerät  Ein ganzzahliger Wert zwischen 4 und 30, der die Geräteadresse der angeschlossenen Floppy-Disk bezeichnet. Voreingestellt ist hier der Wert 8.

Bemerkungen:Wenn nach Ausführung eines SAVE- oder DSAVE-Befehls ein grafischer Bereich reserviert oder wieder freigegeben wird, liefern die Befehle VERIFY oder DVERIFY die Fehlermeldung VERIFY ERROR, obwohl das Programm in Ordnung ist. Dies entsteht dadurch, daß durch die Reservierung oder Freigabe eines grafischen Bereiches ein BASIC-Programm aus seiner ursprünglichen Speicherposition verschoben wird, wodurch die Adreßzeiger innerhalb der BASIC-Zeilen verändert werden und eine byteweise Übereinstimmung mit dem gespeicherten Programm nicht mehr gegeben ist.

Werden die Parameter als Variablen übergeben, so müssen diese in Klammern gesetzt werden.

Beispiele:DVERIFY "PROG1"

Das Programm PROG1 auf Laufwerk 0 in der Floppy-Disk 8 wird mit dem hauptspeicherresidenten Programm byteweise verglichen.

Korrekturhinweis: Das folgende Beispiel (Originaltext aus dem Handbuch) ist Unsinn und liefert einen SYNTAX ERROR. Es wird nur der Vollständigkeit halber hier aufgeführt. Um Maschinenspracheprogramme oder andere Binärdaten zu vergleichen, muss immer der VERIFY-Befehl verwendet werden. DVERIFY ist nur auf BASIC-Programme anwendbar.

DVERIFY "MULT",D1,1

Das Programm MULT auf Laufwerk 1 der Floppy-Disk 8 wird mit einem hauptspeicherresidenten Maschinenspracheprogramm verglichen, das nicht am
Anfang des BASIC-Programmspeichers beginnt.


Auszug aus dem Commodore C128 (D) Bedienungshandbuch: Seite 4-53 bis 4-54
Ergänzt und korrigiert von WTE


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Erstellt von WTE, am 
07. Februar 2009; überarbeitet am 07. Februar 2009